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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Teilnehmer ist berechtigt, die Einrichtungen des Fitness- und Gesundheitsstudios zu den offiziellen Trainingszeiten auf eigene Verantwortung zu benutzen. Die Zeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
  2. Der Gesundheits-Check und die Einweisung sind Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Fitness- und Gesundheitsstudio. Die
    Kaufgebühr für das Transponderarmband ist im Preis mit inbegriffen.
  3. Dem Mitglied wird ein 14-tägiges Kündigungsrecht nach dem Gesundheits-Check und der Einweisung eingeräumt, in der jederzeit  schriftlich ein Rücktritt von der Mitgliedschaft möglich ist. Die Kosten für das Startpaket entfallen bei Rücktritt nicht.
  4. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrages erfolgt nach Ablauf der zwei bzw. drei Gratismonate. Grundlaufzeitbeginn ist der 01. des
    Folgemonats nach Ablauf der zwei bzw. drei Gratismonate. Der bis dahin laufende Monat wird anteilig berechnet.
  5. Der Beitrag wird am ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus durch das FunSportZentrum abgebucht. Da bei den vereinbarten Preisen eine wirtschaftliche Führung des FunSportZentrums nur möglich ist, wenn alle Mitglieder ihren Verpflichtungen pünktlich nachkommen, wird wegen des damit verbundenen Mehraufwandes an Personal-, Sach- und Bankkosten für jede Rücklastschrift und Mahnung Säumniszuschlag, mindestens aber die Stornogebühr der Bank, erhoben. Teilen Sie uns deshalb Anschriften- und Kontoänderungen unverzüglich mit. Die Zahlung erfolgt ausschließlich über das Lastschriftverfahren. Bei Vorauszahlung einer 12-monatigen Mitgliedschaft erhalten Sie zusätzlich einen Monat gratis.
    Der Youngster-Tarif kann nur gegen Vorlage einer entsprechenden, gültigen Bescheinigung bei Abschluss der Mitgliedschaft genutzt werden. Eine nachträgliche Erstattung von Beiträgen ist nicht möglich. Verliert die vorgelegte Bescheinigung ihre Gültigkeit, so tritt auch der Youngster-Tarif außer Kraft. Für die Aktualisierung der Bescheinigung ist das Mitglied verantwortlich. Bei Minderjährigen verpflichtet sich der gesetzliche Vertreter mit seiner Unterschrift, für alle aus dieser Mitgliedschaft anfallenden Beiträge aufzukommen. Wirbt ein Mitglied eine neue Studio-Jahresmitgliedschaft, so erhält das werbende Mitglied eine einmalige Gutschrift in Höhe von 10,- € auf die bestehende Mitgliedschaft. Der Gutschein wird für jedes geworbene Neumitglied gewährt. Aktionsteilnehmer einer Aktion können sich nicht untereinander werben. Treffen mehrere Rabattarten zusammen, so kann der Nachlass nur für eine gewährt werden. Innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ist die Teilnahme an lediglich einer Sonderaktion möglich.
  6. Kündigung
    a) Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.
    b) Während der Grundlaufzeit ist eine Kündigung mindestens 14 Tage zum Monatsende hin möglich.
    c) Nach Ablauf der Grundlaufzeit läuft die Mitgliedschaft nicht automatisch aus, sondern verlängert sich jeweils um ein weiteres Quartal
    und kann bis zu 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
    d) Bei Auftreten einer Dauererkrankung kann die Mitgliedschaft, gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, bis zum 15. des
    Vormonats gekündigt werden.
    e) Beträgt die Entfernung zu Kornwestheim nach einem Umzug mehr als 30 km, kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer
    Meldebestätigung bis zum 15. des Vormonats gekündigt werden.
  7. Vorübergehende Stilllegung (Ruhezeit)
    a) Ruhezeiten sind bis spätestens 14 Tage vor gewünschtem Termin schriftlich zu beantragen; es sind nur monatliche Ruhezeiten möglich. Ruhezeiten können ab dem 1. oder 15. eines Monats beantragt werden. Pro Zeitjahr kann bei 12-Monats-Mitgliedschaften eine Ruhezeit von maximal 4 Wochen in Anspruch genommen werden. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 7,-€ pro beantragter Ruhezeit an.
    b) Eine rückwirkende Ruhezeit ist nicht möglich.
    c) Bei einer Schwangerschaft kann eine Ruhezeit bis 6 Monaten gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung beantragt werden.
    d) Bei Ruhezeiten innerhalb der Grundlaufzeit verlängert sich diese um die Dauer der Ruhezeit.
  8. Der Beitrag ist auch dann regelmäßig bis zum Ende der Mitgliedschaft zu zahlen, wenn das Mitglied die Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder kurzfristig nehmen kann. Kurze Erkrankungen entbinden nicht von den Verpflichtung aus der Mitgliedschaft.
  9. Sachbeschädigungen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes oder der Hausordnung verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot, wobei jedoch die Monatsbeiträge bis zum Ende der regulären Mitgliedschaft weiter entrichtet werden müssen. Kindern ist es aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, sich in den
    Trainingsräumen aufzuhalten.
  10. Das SVK FunSportZentrum übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld. Bei
    Unfällen haftet das SVK FunSportZentrum im Rahmen seiner Haftungsverpflichtung.
  11. Wird es dem FunSportZentrum aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied
    keinen Anspruch auf Schadenersatz.
  12. Sollte der derzeit gültige Mehrwertsteuersatz gesetzlich erhöht werden, so erhöhen sich auch die Gebühren aus dieser Mitgliedschaft entsprechend. Das SVK FunSportZentrum behält es sich vor, die allgemeinen Kostensteigerungen in Beitragserhöhungen zu berücksichtigen.
  13. Nebenabreden haben nur in der Schriftform Gültigkeit.
  14. Sollen Vereinbarungen aus der Mitgliedschaft und den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" ganz oder teilweise der
    Rechtswirksamkeit ermangeln, so sollen sämtliche übrigen Vereinbarungen rechtswirksam bleiben.